Mit diesem Konstrukt sollten Investoren gefunden und zu Geldzahlungen veranlasst werden. Das Geld sei aber nie in marokkanische Unternehmen investiert, sondern für andere Zwecke (Schuldenabbau in anderen zur Gruppe gehörenden Unternehmen) umgeleitet worden. Sie sei auch hinsichtlich der Lizenzrechte der Beschuldigten 2 getäuscht worden. Anders als die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung ausführt, geht es damit nicht