Es scheine aber, dieser Erwerb sei nie erfolgt. Weiter sei davon auszugehen, dass die Geldbeträge nicht für den vereinbarten Aktienkauf, sondern zur Abzahlung von Schulden der Gesellschaften J.________(AG), K.________(AG), L.________(AG) und M.________(AG) verwendet worden seien. Es bestehe die Vermutung, dass die Beschuldigten ein ganzes System von Scheinfirmen aufgebaut hätten. Weiter gäbe es Gerüchte, wonach die Lizenzen ohne Zustimmung der Aktionäre weiterverkauft worden seien, damit die B.________ AG keinerlei Wert mehr habe.