4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe die vereinbarten Dokumente weder von der Beschuldigten 1 noch der Beschuldigten 2 erhalten. Im Laufe des Oktobers habe die Beschuldigte 1 sie darum ersucht, ihr zusätzlich zur ersten Tranche eine Vorauszahlung von CHF 135‘000.00 auf die zweite Tranche des Kaufpreises von CHF 635’00.00 zu entrichten. Diese Vorauszahlung sollte es der Verkäuferin ermöglichen, die Gesellschaft I.________(AG) gemäss Aktienkaufvertrag zu erwerben. Es scheine aber, dieser Erwerb sei nie erfolgt.