3. Der Anzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beschuldigte 1 war 2016 auf der Suche nach fünf externen Investoren für die Beschuldigte 2. Am 7. März 2016 unterzeichneten die Beschwerdeführerin und die Beschuldigte 1, vertreten durch den Beschuldigten 4, einen Vertrag über den Erwerb von 10% der Aktien der Beschuldigten 2 zum Preis von CHF 935'000.00. Gemäss Vertrag musste die Beschwerdeführerin die erste Anzahlung von CHF 300‘000.00 am 11. März 2016 leisten. Der Restbetrag von CHF 635'000.00 sollte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb der I.________AG durch eine Konzerngesellschaft der Beschuldigten 1 bezahlt werden.