Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Sie beantragte am 22. Dezember 2017 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin reichte am 18. Dezember 2017 unaufgefordert eine Eingabe ein, welche zu den Akten erkannt und den Parteien zugestellt wurde. In ihrer Replik vom 9. Januar 2018 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest.