Die Beschuldigten 5 und 4 beantragten am 28. November 2017 bzw. 12. Dezember 2017 die Abweisung der Beschwerde. Den Beschuldigten 1 bis 3 konnte die Verfügung der Verfahrensleitung vom 21. November 2017 betreffend Eröffnung des Beschwerdeverfahrens und Gelegenheit zur Stellungnahme nicht zugestellt werden. Am 6. Dezember 2017 erfolgte eine Publikation im Amtsblatt. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 22. November 2017 Staatsanwältin H.________ der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren.