1. Am 8. November 2017 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die fünf Beschuldigten wegen Veruntreuung, Betrugs, evtl. arglistiger Vermögensschädigung, unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe sowie ungetreuer Geschäftsbesorgung nicht an die Hand. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt G.________, am 17. November 2017 Beschwerde ein.