382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Beschwerdeführer macht geltend, das iPhone, welches beschlagnahmt worden sei, benötige er für seine berufliche Tätigkeit. Er sei Feuerwehrmann bei der C.________. Die Alarmierung erfolge über dieses Telefon. Den Laptop benötige er vorwiegend für die Führung und Administration des landwirtschaftlichen Betriebes, welchen er führe. Um seinen Pflichten nachzukommen (Melden von Tieren bei der TVD, Erfassung von Direktzahlungen, Milchanalysen usw.) sei er auf dieses Gerät angewiesen.