u UWG (seit 1. April 2012 in Kraft) operiert und mit entsprechenden rechtlichen Risiken behaftet ist, auf Zusehen hin zu betreiben, um im Falle eines konkreten Strafverfahrens die erweiterten Kosten für Compliance-Anstrengungen des Unternehmens im Rahmen einer (Teil-)Entschädigung auf den Staat überwälzen zu wollen. Die entschädigungswürdigen Nachteile bestehen in den die eingestellten Rufnummern betreffenden Verteidigungskosten des Beschwerdeführers und nicht in weiteren rechtlichen Abklärungen innerhalb der C.___