2 Lage, eine Beschwerde in zwar nicht fehlerfreiem, aber doch ohne Weiteres verständlichem Deutsch zu redigieren. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Blut- und Urinuntersuchung zur Wehr setzen möchte, ist er unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO).