Der Beschwerdeführer hat mit Beschwerdeeinreichung ein Prozessrechtsverhältnis begründet. Gestützt auf den Wortlaut in der Verfügung vom 3. Januar 2018 war für ihn klar ersichtlich, dass die Beschwerde bislang als Beschwerde gegen staatsanwaltliches Handeln entgegen genommen worden ist und er sich explizit zu vernehmen habe, wenn seine Beschwerde auch als solche gegen polizeilichen Handeln behandelt werden soll. Sprachliche Schwierigkeiten jedenfalls sprechen nicht dagegen, war er doch in der