1. Gegen A.________, welcher am 7. November 2017 von der Polizei angehalten worden ist, wird wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand ermittelt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ordnete – zuerst mündlich, dann mit Verfügung vom 9. November 2017 schriftlich – eine Blut- und Urinuntersuchung an. Am 15. November 2017 reichte A.______