6 formulierte in abgeschwächter Form, «Telefongespräche bei Behörden werden teilweise gespeichert. Wenn wir das Gespräch abhören, werden wir da eine Drohung hören?», was zulässig erscheint. Als Schutzbehauptung bewertet die Kammer die Aussage des Beschwerdeführers, er habe ausdrücken wollen, D.________ «kommt schon noch dran» im Sinne, dass sie auch einen Einzahlungsschein erhalten werde.