Er bestreite, diese Worte verwendet zu haben. Aufgrund der fehlenden Prozessvoraussetzungen sei es nicht möglich, über ein schuldhaftes Einleiten des Strafverfahrens zu debattieren. Bei willkürfreier Feststellung des Sachverhalts könne einzig gefolgert werden, dass er das Verfahren nicht schuldhaft eingeleitet habe. Selbst wenn er am Telefon gesagt haben sollte, seine Ehefrau komme dran, sei nicht einzusehen, wieso von Seiten der Steuerverwaltung habe Anzeige erstattet werden müssen. C.________ habe sich nicht bedroht gefühlt.