Betroffen davon waren nicht nur die beiden Hauptpersonen, sondern auch (unweigerlich und jedenfalls indirekt) ihr gemeinsamer Sohn, die Eltern von D.________ sowie C.________ als Mitarbeiterin bei der Steuerverwaltung. Daraus erhellt einerseits, dass zwischen dem Beschwerdeführer und D.________ diverse Schnittpunkte bestehen, welche insbesondere mit Blick darauf, dass ihr Sohn erst knapp 13