Überdies sei es beim Telefonat mit der Steuerverwaltung nicht darum gegangen, seine Identität zu verschleiern. Es entstehe mehr als nur ein unterschwelliger Eindruck, dass er doch als schuldig angesehen werde. Die Verfahren wegen angeblicher Drohungen seien indes alle eingestellt worden seien. Beim Bericht von Dr. med. F.________ handle es sich schliesslich um Auszüge aus der Krankenakte der Ehefrau, die von ihren Empfindungen erzählt habe. Diese im Zusammenhang mit dem Trennungsverfahren gemachten Äusserungen seien ohne echte Relevanz. 3.3 Die Beschwerde ist in diesem Punkt unbegründet.