3 lichkeiten und Drohungen gegenüber den Schwiegereltern sowie die versuchte Drohung z.N. von D.________. Der Beschwerdeführer sei bereits am 23. März 2017 wegen häuslicher Gewalt (wiederholte Tätlichkeiten, Drohung) und am 19. Mai 2017 wegen Drohung verzeigt worden. Die Verfahren seien sistiert resp. wegen Rückzugs des Strafantrags eingestellt worden (Verfahren BM 17 25883). Nun sei es erneut zu einer Anzeige wegen einer Drohung gekommen. Folglich seien innert kurzer Frist drei Anzeigen u.a. wegen Drohung ergangen.