ein Abschleppen notwendig war, kann von einem Wert von ca. CHF 10‘000.00 ausgegangen werden. Der Beschuldigte 3 bezahlte exakt CHF 10‘000.00. Seither hat er hohe Summen in die Renovation investieren müssen. 9.3 Die Staatsanwaltschaft verzichtete zu Recht auf eine Beschlagnahme des Chevrolets Monte Carlo. Es liegt weder eine Rechtsverletzung vor noch ist gar von einer Rechtsverweigerung auszugehen. Die Beschwerde ist abzuweisen.