Beim Übergabetermin habe ihm der Beschuldigte 2 gesagt, dass er den Ausweis noch nicht habe auftreiben können. Deshalb habe er, der Beschuldigte 3, eine Anzahlung von CHF 10'000.00 geleistet und mit dem Beschuldigten 2 vereinbart, den Rest zu bezahlen, sobald er den originalen Fahrzeugausweis und die Ersatzteile erhalte. Der Beschuldigte 2 sei damit einverstanden gewesen und habe ihm eine