Der Kaufpreis von CHF 12‘000.00 erscheine nicht massiv vom Wert des Fahrzeugs abzuweichen. Sogar der Bruder des Beschwerdeführers spreche davon, dass man für den Chevrolet Monate Carlo einen Preis von ca. CHF 10‘000.00 erwartet habe (EV H.________ vom 15.06.2017, Z. 115 f.).