2 sei, den Standort des Fahrzeugs bekannt zu geben. Die Staatsanwaltschaft müsse gleichwohl eine Beschlagnahmeverfügung erlassen. Die Polizei sei mittels Hausdurchsuchungsbefehl zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume nach dem zu beschlagnahmenden Vermögenswert zu durchsuchen. Es werde sowohl Rechtsverletzung als auch Rechtsverweigerung gerügt.