1. Am 2. November 2017 wies die Regionale Staatsanwaltschat Oberland den Antrag von E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) auf Sicherstellung und Beschlagnahme des Fahrzeugs Chevrolet Monte Carlo mit Fahrgestell-Nr. ________ ab. Dagegen erhob dieser am 16. November 2017 Beschwerde. Er beantragte, sei die Verfügung vom 2. November 2017 aufzuheben in Gutheissung der Beschwerde und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, betreffend das Fahrzeug Chevrolet Monte Carlo unter Kosten- und Entschädigungsfolgen eine Beschlagnahmeverfügung zu erlassen. In seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 2017 beantragte C.______