Die für Handwerker – der Beschwerdeführer ist Plättlileger und sein Bruder Schlosser – auffällig unpräzisen Beschreibungen der angeblich für eine konkrete Baustelle benötigten Werkzeuge decken sich nicht im Ansatz. Aus den einzelnen Umständen (Übergabe des Kilogramms Kokain und Geldübergabe, der zeitlichen und örtlichen Verknüpfung dieser beiden Vorgänge, aber auch der Verknüpfung der Personen untereinander via mobiltelefonischen Kontakt, bzw. Besprechung am Vortag) erschliesst sich der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer im Rahmen dieses koordinierten Geschäfts, bei der G._____