in der fraglichen Zeit im D.________. Der Beschwerdeführer gab an, sein Bruder hätte dort für ihn Sachen, welche sie für die Baustelle gebraucht hätten, gekauft. Was genau, konnte er nicht sagen, er habe ihm einfach gesagt, «dass er das Zeug organisieren solle, was wir für Freitag brauchen.» (EV Hafteröffnung vom 10. November 2017, Z. 206–207). «Ich glaube Arbeitshosen oder so etwas. Vielleicht noch einen Hammer.» (Z. 203) «Einen Hammer... und für die Baustelle so Schlüssel.» (Z. 227).