4 Unglaubhaft ist auch seine Angabe, er sei nicht mit seinem Fahrzeug (BMW X6) zur G.________ gefahren, sondern habe ein Taxi dorthin genommen, weil er nicht genau gewusst habe, wo sich diese G.________ befinde (Del. EV vom 9. November 2017, Z. 170–173, 189). Der BMW X6 verfügt standardmässig über ein Navigationssystem. Ausserdem trug der Beschwerdeführer bei seiner Anhaltung zwei Smartphones auf sich (iPhone und WIKO), welche internetfähig sind und ebenfalls über Navigationsprogramme verfügen. Gibt man z.B. bei Google-Maps «G.___