Der Beschwerdeführer hatte die Möglichkeit im Rahmen der Replik zu den neu eingereichten Aktenstücken vollumfänglich Stellung zu nehmen. Der dringende Tatverdacht gemäss Staatsanwaltschaft lautet dahingehend, dass sich der Beschwerdeführer, zusammen mit weiteren Personen, an einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz beteiligt haben soll. Er habe sich am 9. November 2017 in der G.________ aufgehalten, um den Kaufpreis für 1 Kilogramm Kokain entgegen zu nehmen, nachdem er dieses Kokain organisiert und die zeitgleiche Übergabe im Fachcenter D.________ in H.________ koordiniert habe.