1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschuldigte wurde am 9. November 2017 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern (nachfolgend: Vorinstanz) vom 13. November 2017 bis zum 8. Dezember 2017 in Untersuchungshaft versetzt. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte am 15. November 2017 Beschwerde mit den Anträgen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen; alles unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen.