6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit der von ihr geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, den Beschuldigten die Verteidigungskosten für das Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 1‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen.