3 88» gemäss u.a. dem Schreiben der Beschwerdeführerin vom 22. Dezember 2016; dass dies hervorgehe aus der Klage von D.________ sel. vom 28. August 1997, wo er als Beilage 5 eine «Forderungsaufstellung und Zinsabrechnung» und als Beilage 9 eine «Liste der nicht zurückgegebenen Objekte vom 18.6.1997/18.9.2001» eingegeben habe, was dokumentiere, dass nicht nur Frühjahr 84, Herbst 84 und Frühjahr 85 prozessual traktandiert gewesen seien, sondern ebenso die Retouren der Einlieferungen Herbst 83, 87 und 88; dass sich D.________ sel.