_ erfolgt. In einem aufwändigen, neuerdings seit 26. November 2016 bis 15. August 2017 laufenden Korrespondenzwechsel, sei die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen worden, dass die erwähnten Urteile mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar seien; dass es D.________ sel. möglicherweise unterlassen habe, eine Teilklage einzureichen;