__ stehe nicht, dass das Auktionshaus die Käufe und die Retouren herausgebe. Sie, die Beschwerdeführerin, sei erst nach einem Umzug Ende 2016 wieder auf dieses Papier gestossen. Seit 2003 habe sie immer wieder die Herausgabe gefordert. Fürsprecher B.________ habe diese immer abgelehnt. Sie hoffe, dass die Beschwerdekammer klären könne, ob sich die Käufe noch im Besitz des Auktionshauses befänden, Wenn ja, habe das Auktionshaus sie auszuhändigen, wenn nein, sei eine Entschädigung auszurichten. In der Replik ergänzt die Beschwerdeführerin, auf den Rechnungen fänden sich Hinweise, wo nicht abgeholte Gegenstände aufbewahrt worden seien.