_ ausgehändigt. Nachdem sie, die Beschwerdeführerin, eine Kopie des Schreibens von Fürsprecher B.________ an Fürsprecher F.________ erhalten habe, in dem aufgeführt sei, was das Auktionshaus Fürsprecher F.________ abgegeben habe, und die Käufe gefehlt hätten, sei die Sache klar gewesen. Sie habe mit den Beschuldigten Kontakt aufgenommen und ihnen mitgeteilt, dass sie auch die verrechneten Käufe und die Retouren diverser Einlieferungen mitnehmen wolle. Die Beschuldigten hätten ihr aber nur den Tresor ausgehändigt. Im Schreiben von Fürsprecher B.________ stehe nicht, dass das Auktionshaus die Käufe und die Retouren herausgebe.