Gemäss einem Schreiben von Fürsprecher B.________ seien diese sodann durch den von D.________ sel. bevollmächtigten Fürsprecher F.________ abgeholt worden. Nach Angabe der Beschwerdeführerin sei dies ohne ihr Wissen erfolgt (pag. 04 001 003 / 04 001 023). Im selben Schreiben von Fürsprecher B.________ an Fürsprecher F.________ wurde informiert, dass ein noch nicht abgeholter Gegenstand (Tresor) nach Ablauf einer Abholfrist an eine bekanntzugebende Stelle ausgelagert werde, wo er gegen Gebühr behändigt werden könne (pag. 04 001 023).