Im Jahr 2009 stand offenbar eine Einweisung von E.________ in ein Pflegeheim zur Debatte und es stand im Jahr 2008/2009 der Verdacht von häuslicher Gewalt des Beschuldigten gegenüber seiner Ehefrau im Raum (vgl. den Bericht der Psychiatrischen Dienste des Regionalspitals Q.________ vom 13. November 2009). Allerdings wurden in der Folge offensichtlich keine weiteren Schritte betreffend den Verdacht der häuslichen Gewalt in die Wege geleitet und es wurde keine Einweisung in ein Pflegeheim vollzogen. Niemand der Involvierten – namentlich weder die Mitarbeiterinnen der Spitex noch der Hausarzt oder die Beschwerdeführerin – machten Anstalten, eine Heimeinweisung zu veranlassen.