5.4 Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft haben einlässlich begründet, weshalb das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil seiner Ehefrau E.________ einzustellen ist. Die Beschwerdekammer in Strafsachen schliesst sich diesen zutreffenden, sorgfältig begründeten Erwägungen an und verweist darauf. Angesichts der detaillierten Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, welche sich mit den Einwänden der Beschwerdeführerin auseinandersetzen und von der Beschwerdekammer in Strafsachen geteilt werden, wird auf ausgedehnte Wiederholungen verzichtet (vgl. E. 5.3 hiervor).