Damit wird deutlich, dass sich der Beschuldigte aus einer Ex-ante-Perspektive durchaus in der Lage sah und auch sehen durfte, seine Frau mit der genannten fachlichen Unterstützung weiterhin zu pflegen. Nun ex post, nach über 20 Jahren Betreuung und Pflege durch den Beschuldigten, zu behaupten, dass dieser als Laie gar nicht fähig gewesen sein soll, seine kranke Frau zu betreuen, und dies für ihn offenkundig und erkennbar gewesen sei, erscheint stossend.