___ gekommen, nachdem seitens der Spitex eindeutig Hinweise auf gewalttätige Misshandlungen der Patientin vorgelegen hätten. E.________ habe im Rahmen der psychiatrischen Exploration angegeben, dass sie von ihrem Ehemann geschlagen worden sei. Dr. med. O.________ habe im Rahmen des Konsiliums vom 13. November 2009 festgehalten, dass aus psychiatrischer Sicht bei E.________ eine fehlende Urteilsfähigkeit hinsichtlich Entscheidungen über das weitere Behandlungs- und Pflegeprozedere vorliege. Weiter gehe aus dem Kurzgutachten hervor, dass eine Rückkehr nach Hause für nicht möglich gehalten worden sei.