Betreffend das Übernahmeverschulden führte die Beschwerdeführerin an, dass im Jahr 2000 erstmals psychische Probleme bei E.________ festgestellt worden seien. Daneben sei eine Unterstützung der Familie, insbesondere des Ehemannes, vorgeschlagen und angestrebt worden, da eine Überforderung durch die Pflegesituation vermutet worden sei. Am 6. November 2009 sei es zu einer erneuten Einweisung von E.________ gekommen, nachdem seitens der Spitex eindeutig Hinweise auf gewalttätige Misshandlungen der Patientin vorgelegen hätten.