6 können und müssen. Zudem sei es für den Beschuldigten voraussehbar gewesen, dass die «Fütterung» mit nicht pürierter Nahrung (Birchermüsli) aufgrund der erhaltenen Instruktion zum Ersticken und so zum Tod von E.________ habe führen können. Der Beschuldigte habe sich bewusst darüber hinweggesetzt, seiner Ehefrau Nahrung zu verabreichen, die mit ihrer Erkrankung gut verträglich gewesen sei. Hätte er sich an die Nahrungsvorgaben gehalten, wäre E.________ am 12. Oktober 2015 nicht verstorben. Es sei davon auszugehen, dass E._____