Dort sei bereits das Frühstück, wie fast immer Birchermüsli und Kaffee, bereitgestanden. N.________ habe, nachdem sie gesehen habe, was der Beschuldigte seiner Ehefrau zu Frühstück gebe, um ca. 09.30 Uhr das Haus verlassen. Nur kurze Zeit später habe der Beschuldigte die Spitex angerufen, weil seine Ehefrau «komisch» atme. N.________ sei sogleich umgekehrt. Sie sei um ca. 10.00 Uhr eingetroffen, wobei der Beschuldigte ihr mitgeteilt habe, dass seine Ehefrau glaublich soeben verstorben sei. Der Beschuldigte habe erneut Dr. med. K.________ telefoniert. Dieser habe am Mittag den Tod bestätigt.