3 Am Morgen des 12. Oktober 2015 habe der Beschuldigte festgestellt, dass seine Ehefrau einen «komischen» Husten gehabt habe. Auch die anwesende Mitarbeiterin der Spitex N.________ habe bemerkt, dass E.________ Fieber gehabt habe und weiter geschwächt gewesen sei. Der Beschuldigte habe deshalb um ca. 08.00 Uhr den neu vorgesehenen Hausarzt Dr. med. K.________ angerufen. Dieser sei noch nicht im Besitz der Krankenakte gewesen und habe demzufolge über seine neue Patientin nicht umfassend Bescheid gewusst.