Der Beschuldigte habe sich gegenüber Ratschlägen von aussen gelegentlich wenig zugänglich gezeigt, weshalb die Zusammenarbeit zwischen dem Beschuldigten und der Spitex nicht immer einfach gewesen sei. Gleichzeitig sei aus den Akten aber auch ersichtlich, dass sich der Beschuldigte über zehn Jahre intensiv und fürsorglich um seine Ehefrau gekümmert und diese gepflegt habe. In den letzten Jahren vor dem Tod seiner Ehefrau sei der Beschuldigte nebst der Spitex insbesondere von seinem jüngsten Sohn H.________ und dessen Partnerin I.________ unterstützt und dadurch entlastet worden.