Der Tatverdacht liege nahe, dass der Beschuldigte durch das Reichen von Brot den Tod seiner Ehefrau vorsätzlich herbeigeführt habe. Es werde angenommen, dass die beiden weiteren Beschuldigten an der vorsätzlichen Tötung teilgenommen hätten oder Mittäter gewesen seien. Gegen H.________ wurde zudem Anzeige wegen Drohung sowie gegen I.________ Anzeige wegen Betrugs und Veruntreuung eingereicht. Nach Durchführung der Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 das Strafverfahren gegen die Beschuldigten wegen der angezeigten Delikte, aber auch wegen fahrlässiger Tötung ein.