1. Am 12. Oktober 2015 verstarb E.________. Sie litt seit 1994 an einer chronisch progredienten multiplen Sklerose und war seit Jahren von ihrem Ehemann A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), unterstützt durch die Spitex, zu Hause gepflegt worden. Da von einem aussergewöhnlichen Todesfall auszugehen war, eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 14. Oktober 2015 eine Strafuntersuchung, in deren Rahmen eine Obduktion durchgeführt wurde. Am 18. April 2016 reichten C.________ (Tochter der Verstorbenen und des Beschuldigten; nachfolgend: Beschwerdeführerin), deren Ehemann F.__