Er stellte folgende Anträge: - Es sei auf Rechtsverweigerung durch die Staatsanwaltschaft Oberland festzustellen. - Das am 9. August 2017 durch die Staatsanwaltschaft eingeleitete Strafverfahren gegenüber mir, sei einzustellen. - Eventualiter sei im Fall, dass das vorherig erhobene Rechtsbegehren nicht gutgeheissen werden sollte, die Staatsanwaltschaft Oberland zu verpflichten, eine beschwerdefähige Verfügung zu erlassen. Der Kanton Bern sei zu verpflichten, hierfür sämtliche entstehende Prozesskosten zu tragen.