1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohung, Beschimpfung etc. Am 9. August 2017 fand am Domizil des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt. Gleichentags wurden B.________ (Kollege des Beschwerdeführers) sowie der Beschwerdeführer polizeilich befragt. Mit als «Gesuch» betiteltem Schreiben vom 11. August 2017 wandte sich der Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft und berief sich auf sein Akteneinsichts- sowie sein Teilnahme- und Fragerecht.