3 Er kann gegen Entrichtung einer Gebühr die Anfertigung von Kopien der Akten verlangen (Art. 102 Abs. 3 StPO). 2.5 Der Beschwerdeführer wirft der Staatsanwaltschaft schliesslich sinngemäss in diversen Punkten Rechtsverweigerung vor. Auf diese Rüge ist, soweit begründet, einzutreten (Art. 396 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat bereits im Beschwerdeverfahren BK 17 56 eine Rechtsverweigerung der Staatsanwaltschaft gerügt. Im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 56 vom 18. Mai 2017 E. 4 wurde hierzu einlässlich Stellung genommen.