1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und B.________ (Beschuldigter 2/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Betrugs, evtl. arglistiger Vermögensschädigung. Am 20. Oktober 2017 stellte der Beschwerdeführer den Beweisantrag, es seien die Herren C.________ und D.________ zu befragen. Zudem seien ihm die Untersuchungsakten zuzustellen. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2017 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag um Einvernahme ab.