Diese müsse als mindestens mittelschwer eingestuft werden und habe mehrere Monate angehalten. Die depressive Episode sei u.a. gekennzeichnet gewesen durch den Verlust der Fähigkeit, die eigenen Interessen in öffentlichen Angelegenheiten zu wahren. Mit Schreiben vom 20. September 2017 informierte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin über die Frist und korrekten Modalitäten eines Wiederherstellungsgesuchs und setzte ihr eine Nachfrist von 10 Tagen zur Verbesserung.