Das Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde der Beschwerdeführerin am 21. März 2017 zugestellt. Am 19. September 2017 wurde bei der Staatsanwaltschaft ein vom 7. September 2017 datierendes Schreiben von Dr. med. B.________ abgegeben. Darin erwähnte der Arzt, die Beschwerdeführerin habe ihn am 7. September 2017 erstmals aufgesucht und erklärt, kurz nach der Geburt ihres ersten Sohnes am 13. Januar 2017 eine postnatale Depression erlitten zu haben. Diese müsse als mindestens mittelschwer eingestuft werden und habe mehrere Monate angehalten.